Unter Gesellschaftsrecht versteht man das Recht der Personen- und Kapitalgesellschaften wie beispielsweise die GbR, OHG, KG, GmbH oder AG. In verschiedenen Gesetzen ist geregelt, wie diese rechtlich zu gestalten sind und wie diese Gesellschaften im Rechtsverkehr auftreten. Gesellschaftsrechtliche Fragen stellen sich damit bereits bei der Gründung im Hinblick auf die Rechtsformwahl. Wir beraten Sie in unserer Kanzlei aber nicht nur hinsichtlich der Wahl der richtigen Rechtsform für Ihre Gesellschaft. Auch bei der Ausgestaltung von Gesellschaftsverträgen stehen wir Ihnen mit anwaltlichem Rat zu Seite, um für ein gutes und produktives Miteinander der Gesellschafter zu sorgen.
Ist die Gesellschaft wirksam gegründet, können sich im Laufe der Zeit neue rechtliche Probleme wie Gesellschafterwechsel, Umwandlung der Rechtsform oder Unternehmensnachfolge ergeben.
Wir beraten in unserer Kanzlei seit vielen Jahren sowohl Gründer als auch Gesellschafter und Geschäftsführer bei handels- und gesellschaftsrechtlichen Problemen insbesondere in folgenden Bereichen:
- Beratung bei Fragen des Handelsrechts
- Beratung zur Rechtsform der Personen- und Kapitalgesellschaften
- Beratung bei der Ausgestaltung von Gesellschaftsverträgen
- Umwandlungsrecht