Handelsvertreterrecht
Das Handelsvertreterrecht ist in den §§ 84 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt, in denen die wichtigsten Rechte und Pflichten des Handelsvertreters niedergeschrieben sind. Dabei wird ein Handelsvertreter, welcher selbst Unternehmer ist, für einen anderen Unternehmer tätig und schließt für diesen als Absatzvermittler Geschäfte mit anderen Unternehmern ab. Der Handelsvertreter erhält hierfür eine Provision, also eine Abschlussvergütung für alle abgeschlossenen Geschäfte. Um Konflikte zu vermeiden sollte der Handelsvertretervertrag schriftlich geschlossen werden und Regelungen über die Provision, den Kundenschutz oder Wettbewerbsverbote enthalten.
Wir beraten Sie hierzu gerne. Insbesondere umfasst unsere Tätigkeit folgende Bereiche:
- Außendienstrecht der Waren- und Versicherungsvertreter und Vertreter sonstiger Branchen
- Recht der Vertragshändler, Makler und angestellten Vermittler
direkte Ansprechpartner
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