Günther Jauch darf kommen – Verschwendung hin oder her
Günther Jauch darf kommen – Verschwendung hin oder her Ein früherer WDR-Redakteur hatte einen Antrag beim VG Köln auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt, durch die dem WDR vorläufig untersagt werden sollte, mit der Firma des TV-Moderators Günther Jauch einen Vertrag über eine neue Talkshow zu unterzeichnen. Der Antragssteller hatte sich als Rundfunkgebührenzahler mit dem Argument gegen die Vertragsunterzeichnung gewandt, der Vertrag führe zu erheblichen Mehrkosten und damit zu einer „Verschwendung von Rundfunkgebühren“. Das VG lehnte den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung jedoch ab, weil er unzulässig sei. Es hat in seinem Beschluss hervorgehoben, dass es unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt einen Anspruch des einzelnen Zuschauers gebe, im Gerichtswege auf die Mittelverwendung und Programmgestaltung Einfluss zu nehmen. Nach der rechtlichen Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland obliege die Prüfung der in Rede stehenden Mittelverwendung den dazu berufenen Gremien der Rundfunkanstalten.(VG Köln, Beschluss vom 19.08.2010 – 6 L 1044/10)