Sollten sich nach Fertigstellung des Bauvorhabens Folgeprobleme ergeben, kann das Einschalten eines Anwalts helfen die entstandenen Probleme sachgerecht und schnell zu lösen. So kann eine langwierige und kostenintensive Auseinandersetzung erspart, beziehungsweise verkürzt werden.
Wir beraten Sie in unserer Kanzlei insbesondere in folgenden Bereichen:
- Bauvertragsrecht mit Angebots- und Nachtragsmanagement und Recht der gestörten Bauabläufe sowie Abtretung, Zahlung und Nacherfüllung (Gewährleistung) der Bauleistungen
- Recht der Architekten und Ingenieure
- Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen
- Öffentliches Baurecht (Bauplanungsrecht)