Vertragsrecht
Vertragsrecht ist der Oberbegriff für sämtliche Regelungen, welche das Zustandekommen, die Beendigung und die Ausgestaltung von Verträgen betreffen. Auch im Falle von Problemen bezüglich der Abwicklung von Verträgen enthält das Zivilrecht zahlreiche Vorschriften. Neben den Regelungen im allgemeinen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches sind im Besonderen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches die einzelnen vertraglichen Schuldverhältnisse geregelt. Dies sind unter anderem der Kaufvertrag, Darlehensvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag, Dienstvertrag, Behandlungsvertrag, Werkvertrag, Reisevertrag und der Gesellschaftsvertrag.
Bei Fragen oder Problemen beraten wir Sie gerne zu sämtlichen Bereichen des Vertragsrechts. Für nähere Informationen zu den speziellen Vertragstypen verweisen wir auf die Ausführungen zu den jeweiligen Rechtsgebieten.
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