Unwirksamkeit formularmäßiger Kostenvoranschlagsvergütung
Das OLG Karlsruhe hat bezüglich formularmäßig formulierter Kostenvoranschlagsvergütungen festgestellt, dass eine solche formularmäßig bestimmte Vergütungspflicht von Kostenvoranschlägen nicht mit dem wesentlichen Grundgedanken der Regelung des § 632 Abs. 3 BGB zu vereinbaren ist und deshalb den Kunden unangemessen benachteiligt. Gemäß § 632 Abs. 3 BGB ist ein Kostenvoranschlag im Zweifel nicht zu vergüten.