Richard Swoboda, geboren im Jahr 1937, absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaft an der Ludwig-Maximilian-Universität München. Das anschließende Referendariat leistete er im Landgerichtsbezirk Augsburg ab und wurde 1969 als Rechtsanwalt zugelassen. Im Jahr 1971 trat er in die Sozietät Dr. Kroehling und Kollegen ein. Nach dem Tod von Dr. Kroehling führte er die Sozietät weiter, bis er sich Ende des Jahres 2016 zur Ruhe setzte. Im Jahr 2021 ist Richard Swoboda leider verstorben.
Rechtsanwältin Beatrice Urbaczka
Abgelaufen
Beatrice Urbaczka, geboren in Straubing, absolvierte ihr Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Regensburg. Das anschließende Referendariat leistete sie im Landgerichtsbezirk Regensburg ab. Danach arbeitete sie zunächst am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Jean-Monnet-Lehrstuhl für Europarecht, Inhaber Prof. Dr. Rainer Arnold, an der Universität Regensburg als wissenschaftliche Mitarbeiterin. Dort war sie schon seit dem Studium tätig gewesen. 2008 begann sie, in einer Regensburger Rechtsanwaltskanzlei zu arbeiten. Die Zulassung als Rechtsanwältin erfolgte 2009. Seither ist sie als Rechtsanwältin in Regensburg tätig. Seit 2022 ist sie Teil des Teams der Rechtsanwälte Swoboda Siegert-Bomhard Eder. Beatrice Urbaczka ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein.
Die Kanzlei Swoboda Siegert-Bomhard Eder besteht aus insgesamt acht Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Im Zuge der fortschreitenden Spezialisierung des Rechts wird es für den Einzelanwalt immer schwieriger, seine Mandantinnen und Mandanten umfassend im Rahmen seiner anwaltlichen Pflichten zu beraten.
In der Kanzlei Swoboda Siegert-Bomhard Eder zeichnen sich die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in ihren Tätigkeitsbereichen durch Spezialisierung und Fachkompetenz aus. Die speziellen Qualifikationen sind durch den Erwerb verschiedener Fachanwaltstitel dokumentiert: Herr Rechtsanwalt Siegert-Bomhard ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, Herr Rechtsanwalt Dr. Eder Fachanwalt für Familienrecht, Frau Rechtsanwältin Schweiger Fachanwältin für Verkehrsrecht sowie für Versicherungsrecht und Herr Rechtsanwalt Porubka und Frau Rechtsanwältin Plötz für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Die intensive Zusammenarbeit der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte untereinander ermöglicht eine umfassende Beratung für die Rechtssuchenden.
Das vorwiegend zivil- und strafrechtliche Tätigkeitsspektrum der Kanzlei Swoboda Siegert-Bomhard Eder ist auf die umfassende, fundierte und abschließende Betreuung von Klientinnen und Klienten aus der mittleren Unternehmerschaft sowie aus der privaten Sphäre zugeschnitten.
Gerne stellen wir Ihnen unser Tätigkeitsspektrum vor.
Rechtsanwalt Christian Siegert-Bomhard
Abgelaufen
Beitrag nicht gefundenFachanwalt für Arbeitsrecht
Christian Siegert-Bomhard, geboren im Jahr 1970, absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaft an Universität Regensburg. Das anschließende Referendariat leistete er im Landgerichtsbezirk Regensburg ab und wurde 1997 als Rechtsanwalt zugelassen. Im selben Jahr trat er in die Sozietät Swoboda Siegert-Bomhard Eder ein.
Er ist Dozent für Arbeitsrecht und Allgemeines Zivilrecht und Gastdozent für die Referendarausbildung am Landgericht Regensburg. Des Weiteren ist er Regionalgerichtsvorsitzender des Bayerischen Baseball- und Softballverbandes sowie Vorsitzender des Sportgerichts des Deutschen Baseball- und Softballverbandes.
Christian Siegert-Bomhard ist Mitglied im Deutschen Anwaltsverein und der Arbeitsgemeinschaft „Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins“.
Beitrag nicht gefundenFachanwalt für Familienrecht
Dr. jur. Thomas Eder, geboren im Jahr 1972, absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Passau und Regensburg. Das anschließende Referendariat leistete er im Landgerichtsbezirk Regensburg ab. Seine Promotion an der Universität Regensburg schloss er im Jahr 2001 ab und wurde in diesem Jahr auch als Rechtsanwalt zugelassen. Im Jahr 2002 trat er in die Sozietät Swoboda Siegert-Bomhard Eder ein. Des Weiteren ist er Gastdozent für die Rechtsanwaltskammer Nürnberg.
{gallery_folder}content/rechtsanwalt-dr-jur-thomas-eder/gallery{/gallery_folder} Er ist Mitglied im Deutschen Anwaltsverein und der „Arbeitsgemeinschaft für Informationstechnologie des Deutschen Anwaltsvereins“.
in Kleffmann/Klein "Unterhaltsrecht - Kommentar" (2014), §§ 1577-1586b BGB und §§ 1601-1615 BGB
in Kleffmann/Klein/Weinreich "Das familienrechtliche Mandat: Unterhaltsrecht" (2015), § 2: Kindesunterhalt und § 4: Elternunterhalt
in FuR (Familie und Recht) Jubiläumsausgabe 2015: "Wohnvorteil und Wohnungsaufwendungen im Unterhaltsrecht"
in FuR (Familie und Recht) Heft 5 Mai 2015: "Die konkrete Bedarfsberechnung seit 2010 in Rechtsprechung und Schriftum"
in Kleffmann/Klein/Weinreich - Eder (Hrsg.) "Das familienrechtliche Mandat: Familienvermögensrecht" (2015), § 4 A II: Die Ausgleichssysteme des gesetzlichen Güterrechts und § 4 A III 1 c: Einzelne Vermögenspositionen und ihre Bewertung u. a.
in Enders/Börstinghaus (Hrsg.) "Einstweiliger Rechtsschutz" 3. Aufl. (2016), § 5 Besonderheiten der einzelnen Rechtsgebiete, A. "Einstweiliger Rechtsschutz im Familienrecht"
in Kleffmann/Klein/Weinreich "Das familienrechtliche Mandat: Unterhaltsrecht" 2. Aufl. (2016), § 2: Kindesunterhalt und § 4: Elternunterhalt
Groß/Eder "Anwaltsgebühren in Ehe- und Familiensachen" 5. Aufl. (2018)
Eder (Hrsg. und Autor) FTCAM Infobrief Unterhaltsrecht seit 09/2018, monatlich
in Weinreich/Klein "Familienrecht Kommentar" 6. Aufl. (2019), §§ 1569-1586b BGB und §§ 1601-1615 BGB
Eder (Hrsg. und Autor) FTCAM Infobrief Unterhaltsrecht (2020), monatlich
in Schnitzler "Münchner AnwaltsHandbuch Familienrecht" 5. Aufl. (2020), § 37: Gerichtskosten und Anwaltsvergütung in Familiensachen
in Kleffmann/Klein/Weinreich "Das familienrechtliche Mandat: Unterhaltsrecht" 3. Aufl. (2020), § 2: Kindesunterhalt und § 4: Elternunterhalt
Eder (Hrsg. und Autor) FTCAM Infobrief Unterhaltsrecht (2021), monatlich
in Schneider/Volpert "AnwaltKommentar RVG" 9. Aufl. (2021), Abschnitt 5: Außergerichtliche Beratung und Vertretung, § 34: Beratung, Gutachten und Mediation und Gebührentatbestand Nr. 1001 "Aussöhnungsgebühr"
in Weinreich/Klein "Familienrecht Kommentar" 7. Aufl. (2021), §§ 1569-1586b BGB und §§ 1601-1615o BGB
in Brühler Schriften zum Familienrecht, Band 22: "Die Empfehlungen des Deutschen Familiengerichtstags und ihre Umsetzung" (2021)
Eder (Hrsg. und Autor) FTCAM Infobrief Unterhaltsrecht (2022), monatlich
in Kleffmann/Klein/Weinreich "Das familienrechtliche Mandat: Unterhaltsrecht" 4. Aufl. (2023), § 2: Kindesunterhalt und § 4: Elternunterhalt
in Kleffmann/Soyka "Praxishandbuch Unterhaltsrecht - Systematische Zusammenstellung anhand der aktuellen Rechtsprechung" 5. Aufl. (2023), Kap. 5. Elternunterhalt und Kap. 6. Unterhalt nicht miteinanderverheirateter Eltern
Wir haben für jeden Fall den richtigen Anwalt für Sie. Die Kanzlei Swoboda - Siegert-Bomhard - Eder besteht aus insgesamt 8 acht Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten:
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